Beratungsregelung
Nach der Beratungsregelung ist eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle und eine Beratungsbescheinigung erforderlich. Zwischen Beratung und Eingriff müssen drei volle Kalendertage liegen.
Ungeplante Schwangerschaft
Eine Entscheidung kann emotional, medizinisch und rechtlich belastend sein. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Wege in Deutschland ein, ohne zu drängen oder zu bewerten.
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Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich frühzeitig an eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und eine Ärztin oder einen Arzt. Bei akuten Beschwerden oder starker Blutung ist sofort medizinische Hilfe erforderlich.
Nach der Beratungsregelung ist eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle und eine Beratungsbescheinigung erforderlich. Zwischen Beratung und Eingriff müssen drei volle Kalendertage liegen.
Die Beratungsregelung gilt grundsätzlich bis zwölf Wochen nach der Empfängnis, entsprechend ungefähr bis zur 14. Woche seit dem ersten Tag der letzten Monatsblutung.
Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation gelten andere Voraussetzungen. Eine individuelle ärztliche und gegebenenfalls psychosoziale Beratung ist entscheidend.
Medizinische Wege
Er erfolgt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Rahmen ärztlicher Betreuung. Voruntersuchung, genaue Anleitung und Nachkontrolle gehören zur Versorgung. Die Medikamente sind nicht zur eigenständigen Beschaffung oder Anwendung bestimmt.
Er wird in einer Praxis oder Klinik durchgeführt, häufig ambulant. Methode, Betäubung, Begleitung, Nachsorge und mögliche Risiken werden im ärztlichen Gespräch geklärt.
Nächste Schritte
1. Schwangerschaft und Schwangerschaftsalter ärztlich bestätigen lassen.
2. Eine anerkannte Beratungsstelle mit Berechtigung zur Ausstellung des Beratungsscheins auswählen.
3. Fristen, Methode, Kostenübernahme und Nachsorge individuell klären.
4. Bei Druck, Gewalt oder fehlender Entscheidungsfreiheit vertrauliche fachliche Unterstützung suchen.
Geprüfte Informationsquellen
Rechts- und Informationsstand der Seite: 27. Juli 2026.
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